Registrierung
Eine Registrierung ist erforderlich,
- wenn Sie Bekanntmachungen im Bundesanzeiger oder Unternehmensregister einstellen wollen (letzteres gilt nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, grundsätzlich nicht für Abschlussunterlagen inländischer Unternehmen).
Ist Ihre Firma beim Registergericht eingetragen, halten Sie bitte Ihre Handelsregisterdaten (Registerart- und Nummer) bereit. - wenn Sie für einen Jahresabschluss eine Veröffentlichung oder Hinterlegung vornehmen möchten.
- wenn Sie über das Unternehmensregister Original-Registerdaten der Registergerichte (Registerblätter und sonstige Dokumente) abrufen und per Lastschriftverfahren zahlen möchten oder eine Rechnung benötigen.
- wenn Sie hinterlegte Bilanzen (Jahresabschlüsse) beauskunften möchten.
- wenn Sie sich – ausgewählte – Bekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger übermitteln lassen wollen.
Wissenswertes
Für welche Serviceleistungen eine Registrierung notwendig ist und was Sie bei der Registrierung beachten müssen.
Kontakt
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