Fragen & Antworten

Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Alle Bereiche, auf die Sie im Unternehmensregister Zugriff haben, finden Sie unter "So geht's – Suchen – Welche Bereiche kann ich durchsuchen?" oder über die Suchfunktion.

Mit der (globalen) Suche auf der Startseite können Sie im gesamten vorliegenden Datenbestand nach spezifischen Inhalten und Zeitpunkten von Bekanntmachungen, Veröffentlichungen, Kapitalmarkt- und Registerinformationen sowie rechtlich relevanten Unternehmensdaten verschiedener Teilbereiche suchen.

Die Suchergebnisse werden nach Relevanz sortiert angezeigt und können über Firmen- oder Veröffentlichungsdaten weiter eingrenzt werden. Über die Suchergebnisse haben Sie auch Zugriff auf Registerinformationen der Registergerichte, wie z. B. den AD (aktuellen Abdruck) eines Unternehmens mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen.

Bei Bekanntmachungen in Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren sowie Konkursen orientiert sich die Art und Weise der elektronischen Veröffentlichung an den rechtlichen Vorgaben. Innerhalb von 2 Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung können Sie uneingeschränkt nach Bekanntmachungen suchen. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar noch eine Suche über den gesamten Datenbestand zulässig, aber nur mittels einer Suchfunktion über bestimmte vorgegebene Suchkriterien. Zudem unterliegt eine amtliche Veröffentlichung im Internet engen Löschungsfristen.

Informationen zur Suche nach hinterlegten Jahresabschlussunterlagen finden Sie unter "So geht´s - Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen".

Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Beim Drucken von Rechnungslegungsunterlagen empfiehlt es sich, im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat einzustellen.

Es steht eine HTML-Druckfunktion sowie i. d. R. ein PDF-Dokument (mit Ausnahme von ESEF/XHTML-Dokumenten und Registerbekanntmachungen) zur Verfügung.

Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Möchten Sie Informationen an Dritte versenden, nutzen Sie bitte das entsprechende PDF-Dokument.

Folgende Registerinhalte können Sie abrufen:

  • AD: Aktueller Abdruck (Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen)
  • CD: Chronologischer Abdruck (mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung)
  • HD: Historischer Abdruck (mit allen Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren)
  • DK: Baum-Struktur der zum Register eingereichten Dokumente (z. B. Gesellschafterlisten)
  • UT: Unternehmensträgerdaten
  • SI: Strukturierter Registerinhalt (XML-Datei mit den Daten des AD und CD zur automatischen Weiterverarbeitung)

Um hinterlegte Jahresabschlussunterlagen zu kaufen, ist eine Registrierung und die Anmeldung auf der Plattform erforderlich. Die gewünschte Zahlungsart können Sie während des Zahlungsprozesses auswählen: Es steht sowohl die Zahlung per Kreditkarte als auch das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die Rechnung können Sie im Menü "Meine Daten – Aufträge & Abrufe – Abrufe Unternehmensregister" einsehen.

Der Dokumentenkorb bildet einen herkömmlichen Web-Einkaufskorb ab. Alle hinterlegten Jahresabschlussunterlagen, die Sie beauskunften möchten, werden zuerst in den Dokumentenkorb gelegt. Bis zu 20 Dokumentenabrufe sind pro Dokumentenkorb auf diese Weise möglich.

Anschließend gehen Sie in den Bereich "Bezahlen" wählen ein entsprechendes Bezahlverfahren aus. Für den Abruf von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen müssen Sie registriert und angemeldet sein.

Die von Ihnen beauskunfteten Unterlagen können Sie unter "Meine Daten - Aufträge & Abrufe - Abrufe Unternehmensregister" einsehen.

Sind Sie nicht registriert, wird ihr Dokumentenkorb nach Beendigung Ihrer Sitzung oder Schließung des Browsers nicht gespeichert.

Wenn die Dokumente von Ihnen abgerufen wurden, finden Sie - sofern Sie registriert und angemeldet sind - im Menü "Meine Daten - Aufträge & Abrufe - Abrufe Unternehmensregister" eine Übersicht Ihrer Abrufdaten. Hier können Sie nachvollziehen, welche Dokumente Sie zu welchem Zeitpunkt abgerufen haben. Außerdem wird Ihnen ein elektronischer Rechnungsbeleg (als PDF-Datei) zur Verfügung gestellt.

Sie müssen sich grundsätzlich nicht für die Nutzung des Unternehmensregisters registrieren.

Eine einmalige Registrierung ist nur erforderlich, wenn Sie

  • hinterlegte Jahresabschlussunterlagen abrufen möchten,
  • einen Antrag auf Beglaubigung eines Jahresabschlusses stellen möchten
  • eine Speicherung des Dokumentenkorbs über das Sitzungsende hinaus wünschen,
  • unbegrenzte Einsicht in Ihre Abrufdaten haben möchten,
  • einen Auftrag an das Unternehmensregister und/oder den Bundesanzeiger übermitteln möchten (ist Ihr Unternehmen beim Registergericht eingetragen, halten Sie bitte Ihre Handelsregisterdaten – Registergericht, Registerart und Registernummer – bereit).

Weitere Informationen zum Thema "Registrierung" finden Sie auf der Publikations-Plattform unter "Wissenwertes - So geht´s - Registrieren / Identifizieren".

Hierfür steht Ihnen die Publikations-Plattform unter www.publikations-plattform.de zur Verfügung. Dort finden Sie im Bereich „Wissenswertes“ unter „So geht’s“ alle notwendigen Informationen.

Hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren. Wählen Sie - wenn Sie sich auf der Plattform angemeldet haben - die gewünschten Jahresabschlussunterlagen aus dem Unternehmensregister aus. Gehen Sie hierfür auf die Einzelveröffentlichung und wählen, ob Sie eine elektronische oder eine Papier-Beglaubigung wünschen. Das Dokument wird in den Dokumentenkorb gelegt. Sehen Sie dazu auch "Wie funktioniert der Dokumentenkorb?".

Für Beglaubigungen von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie den hinterlegten Jahresabschluss in den Dokumentenkorb, rufen Sie dann den Dokumentenkorb auf und wählen Sie beim betreffenden Dokument für Papier-Beglaubigungen den Link "Beglaubigung hinzufügen" oder für elektronische Beglaubigungen den Link "eBelaubigung hinzufügen".

Nach Abschluss des Bezahlvorgangs wird der Antrag an die registerführende Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet. Bei elektronischer Beglaubigung wird Ihnen ein digital signiertes PDF-Dokument im Menü "Meine Daten" zur Verfügung gestellt. Eine Papierbeglaubigung wird per Post zugestellt. Die Kosten für eine Beglaubigung können Sie dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) entnehmen.

Ist der Jahresabschluss nicht im Unternehmensregister eingestellt, schicken Sie bitte eine E-Mail an support@unternehmensregister.de mit allen Angaben zum gewünschten Jahresabschluss und Ihren Kontaktdaten einschließlich einer Rechnungsinformation.

Kontakt

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Unsere Servicenummer: 0 800 - 1 23 43 44 Mo - Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz

Aus dem Ausland: +49 221 - 9 76 68-0 kostenpflichtig

Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.

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