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Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Hier werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.

Im Unternehmensregister werden die nach § 8b Abs. 3 Satz 1 HGB zur Einstellung übermittelten Daten, mit Ausnahme der zur dauerhaften Hinterlegung eingestellten Unterlagen, im Internet unmittelbar zugänglich gemacht. Hierzu zählen:

  • Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, die nach Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Eisenbahnregulierungsgesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Entgelttransparenzgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz, dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz offengelegt wurden
  • Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
  • Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und dort eingereichte Dokumente sowie Registerbekanntmachungen
  • Bekanntmachungen und Veröffentlichungen des § 8b Abs. 2 Nr. 5, 7 und 8 HGB aus dem Bundesanzeiger
  • Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen
  • Weitere Inhalte: Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte, Bekanntmachungen von Behörden nach Wertpapierhandelsgesetz und Vermögensanlagengesetz und im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragungen

Im Unternehmensregister bieten wir registrierten Nutzern an, veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschlüsse elektronisch (als digital signiertes PDF-Dokument) oder in Papierform beglaubigen zu lassen. Die genaue Vorgehensweise bei der Beglaubigung finden Sie im Bereich Fragen & Antworten.

Wenn Sie einen beglaubigten Jahresabschluss z.B. zum Gebrauch im ausländischen Geschäftsverkehr benötigen, ist in vielen Fällen zusätzlich eine Apostille erforderlich.

Eine Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation (Bestätigung, dass die Unterschrift von der ausstellenden Person stammt) einer beglaubigten Urkunde. Als Urkunde ist der veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschluss zu sehen.

Bei Jahresabschlüssen ist die „ausstellende Person“ das Unternehmensregister, da es die Beglaubigungen vornimmt.

Lassen Sie zuerst den veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschluss im Unternehmensregister im Papierformat beglaubigen und leiten Sie dann die beglaubigte Fassung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, weiter. Dort wird die Echtheit der Unterschrift des Unternehmensregisters geprüft und im Falle der Bestätigung die Apostille erteilt. Beachten Sie bitte die Hinweise zu „Apostillen und Endbeglaubigungen“ auf der Webseite des BfAA.

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Unsere Servicenummer: 0 800 - 1 23 43 44 Mo - Fr von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem dt. Festnetz

Aus dem Ausland: +49 221 - 9 76 68-0 kostenpflichtig

Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.

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