Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Speicherung rechtlich relevanter Unternehmensdaten. Hier werden alle wichtigen veröffentlichungspflichtigen Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Über das Unternehmensregister haben Sie Zugriff auf
Im Unternehmensregister bieten wir registrierten Nutzern an, veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschlüsse elektronisch (als digital signiertes PDF-Dokument) oder in Papierform beglaubigen zu lassen. Die genaue Vorgehensweise bei der Beglaubigung finden Sie im Bereich „Fragen & Antworten“ unter „Wie kann ich Jahresabschlüsse beglaubigen lassen?“.
Wenn Sie einen beglaubigten Jahresabschluss z.B. zum Gebrauch im ausländischen Geschäftsverkehr benötigen, ist in vielen Fällen zusätzlich eine Apostille erforderlich.
Eine Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation (Bestätigung, dass die Unterschrift von der ausstellenden Person stammt) einer beglaubigten Urkunde. Als Urkunde ist der veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschluss zu sehen.
Bei Jahresabschlüssen ist die „ausstellende Person“ das Unternehmensregister, da es die Beglaubigungen vornimmt.
Lassen Sie zuerst den veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschluss im Unternehmensregister beglaubigen und schicken Sie dann die beglaubigte Fassung an das Bundesverwaltungsamt in Köln, Referat II B 4, 50728 Köln. Dort wird die Echtheit der Unterschrift des Unternehmensregisters geprüft und im Falle der Bestätigung die Apostille erteilt.