Kleinstunternehmen (Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften) können ihre Offenlegungspflicht durch die dauerhafte Hinterlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen erfüllen. Kleinstunternehmen brauchen nur eine vereinfachte Bilanz aufzustellen und müssen ihren Jahresabschluss nicht um einen Anhang erweitern, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen werden.
Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung. So erhalten Sie Zugang zu hinterlegten Jahresabschlussunterlagen:
- Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse (bzw. Ihrem Benutzernamen) und Passwort im Unternehmensregister an (Bitte registrieren Sie sich, falls Sie noch keine Zugangsdaten haben).
- Geben Sie auf der Startseite des Unternehmensregisters im Suchfeld den Namen des Unternehmens ein, für das Sie hinterlegte Jahresabschlussunterlagen suchen.
Hinweis: Eine übergreifende Suche nach allen im Unternehmensregister verfügbaren Hinterlegungen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich. - Im Suchergebnis finden Sie in der rechten Spalte beim betreffenden Unternehmen einen Link "Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen". Wenn Sie diesem Link folgen, werden Ihnen - sofern vorhanden - die hinterlegten Dokumente angezeigt.
- Über das Pfeilsymbol in der ersten Spalte können Sie sich die hinterlegten Dokumente einzeln auflisten lassen und einzeln oder gebündelt in den Dokumentenkorb legen. Danach können Sie die Suche fortsetzen und weitere Dokumente in den Dokumentenkorb legen.
- Nach abgeschlossener Suche rufen Sie den Dokumentenkorb auf. Hier haben Sie die Möglichkeit, Beglaubigungen (elektronisch oder in Papierform) zu den einzelnen Dokumenten hinzuzufügen.
Hinweis: Wenn Sie ein Dokument aus dem Dokumentenkorb entfernen, wird auch automatisch - sofern vorhanden - die dazugehörige Beglaubigung entfernt. - Klicken Sie auf die Schaltfläche "Jetzt bezahlen" und folgen Sie den vorgegebenen Bezahlschritten. Sie haben die Auswahl zwischen der Bezahlung per SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte. Nach Abschluss der Bezahlung stehen Ihnen die Dokumente zum einmaligen Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nach Ablauf der Sitzung (wenn Sie nicht angemeldet sind) bzw. nach 5 Tagen (wenn Sie angemeldet sind) automatisch aus dem Dokumentenkorb entfernt werden. Sie können die Dokumente aber weiterhin unter "Meine Daten - Aufträge & Abrufe - Abrufe Unternehmensregister" einsehen.
Wenn Sie die Hinterlegung eines Jahresabschlusses vornehmen möchten, so beachten Sie bitte Folgendes:
Erst seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) zum 01.08.2022 sind Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 direkt an das Unternehmensregister zu übermitteln. Jahresabschlüsse mit einem Geschäftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 müssen weiterhin beim Bundesanzeiger eingereicht werden. Unterstützung bei der Frage, an welches Offenlegungsmedium Sie Ihre Unterlagen übermitteln müssen, gibt Ihnen der Bilanz-Navigator, den Sie über den Teaser auf der Startseite des Unternehmensregisters aufrufen können.
Die Auftragsübermittlung muss über die Publikations-Plattform (www.publikations-plattform.de) oder via Software-Schnittstelle (Webservice) vorgenommen werden.
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