Neu: Jahresabschluss-Hinterlegungen
05.01.2013 - Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen.Ab sofort stehen Ihnen auf der Publikations-Plattform Auftragsformulare zur Hinterlegung von Jahresabschlüssen zur Verfügung. Die Hinterlegungsoption kann nur bei Jahresabschlüssen mit Abschlussstichtag 31.12.2012 oder später in Anspruch genommen werden. Bei Jahresabschlüssen mit früheren Abschlussstichtagen ist weiterhin eine Veröffentlichung erforderlich.
Der Auftrag zur Hinterlegung erfolgt an den Bundesanzeiger. Die Auftragsübermittlung kann über die Publikations-Plattform oder via Massenschnittstelle (Webservice) vorgenommen werden. Hinterlegte Jahresabschlüsse stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter „Wissenswertes“.
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