Neu: Veröffentlichungen zu Vermögensanlagen und Stimmanteilen
31.05.2012 - Mit dem vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts zum 1. Juni 2012 ergeben sich Neuerungen im Bundesanzeiger, im Unternehmensregister und auf der Publikations-Plattform.Durch das Gesetz soll der Anlegerschutz im Bereich des so genannten „Grauen Kapitalmarkts“ verbessert werden. An Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte („Vermögensanlagen“) werden strengere Anforderungen gestellt, ebenso an die Veröffentlichung von Stimmanteilen durch Aktiengesellschaften. Vor diesem Hintergrund wurden der Bundesanzeiger, das Unternehmensregister und die Publikations-Plattform um neue Veröffentlichungsinhalte erweitert.
Die Neuerungen im Einzelnen:
• Emittenten veröffentlichen zukünftig Verkaufsprospekte bzw. Hinweise auf Verkaufsprospekte zu Vermögensanlagen. Sie finden diese im Bundesanzeiger im „Kapitalmarkt" im neuen Bereich „Vermögensanlagen“ unter „Prospekte/Hinweise“. Im Unternehmensregister sind Vermögensanlagen ebenfalls unter „Prospekte/Hinweise“ im „Kapitalmarkt“ integriert.
• Darüber hinaus erfolgen zukünftig Veröffentlichungen von Stimmanteilen durch Aktiengesellschaften unter der neuen Veröffentlichungsart „Stimmanteil“ im Bereich „Gesellschaftsbekanntmachungen“ im Bundesanzeiger und Unternehmensregister.
Die Suchfunktionen im Bundesanzeiger und Unternehmensregister sowie die Auftragsformulare der Publikations-Plattform wurden entsprechend ergänzt.
Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 63 vom 12. Dezember 2011.
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