Vorsicht vor unlauteren Anbietern

13.09.2012 -  Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.  

Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen "Angebote" oder „Bescheide“ auf Grundlage von zuvor im Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die „Eintragung“ der Daten in ein Register und der "Abruf" von "eingetragenen" Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine „Eintragungsgebühr“ gefordert.

Die Bundesanzeiger Verlag GmbH hat keine Möglichkeit, diese Angebote und Bescheide zu unterbinden. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Erhalt solcher Schreiben an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale zu wenden.

Wir weisen darauf hin, dass die bloße Aufnahme in ein solches Register ohne Einverständnis des Betroffenen bzw. ohne Annahme des "Angebots" keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Die Ablehnung der Angebote hat keine rechtliche Auswirkung auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Weitere Informationen und eine aktualisierte Liste der derzeit hier bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „Wissenswertes – So geht´s – Daten und Statistiken“.

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