Bitte beachten Sie bei den WpHG-Paragraphen:
Am 3.1.2018 ist das „Zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG)“ in Kraft getreten. In Artikel 3 „Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes“ wurde das gesamte Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) neu nummeriert.
Die hier angegebenen WpHG-Paragraphen wurden deshalb zum 03.01.2018 entsprechend angepasst.