Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen

Hinterlegte Jahresabschlussunterlagen der

Preisinformationen: Die Gebühren für den Kauf von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen und Beglaubigungen bestimmen sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz. Für Kunden aus Deutschland und dem EU-Ausland besteht Umsatzsteuerpflicht. Nicht umsatzsteuerpflichtig sind Kunden aus dem EU-Ausland, die eine Umsatzsteuer-ID angeben, und Kunden aus dem Nicht-EU-Ausland. Abrufe von Registerinformationen bestimmen sich ebenfalls nach dem Justizverwaltungskostengesetz und sind generell nicht umsatzsteuerpflichtig. Weitere Informationen finden Sie unter "So geht´s - Kosten der Nutzung".

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