Neue Registerart
Seit 1. Januar 2024 ist auch das Gesellschaftsregister (GsR), in dem eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR) beauskunftet werden, über das Unternehmensregister zugänglich. Die entsprechenden Eintragungen und Registerdokumente können Sie, sobald und soweit dort Eintragungen vorgenommen worden sind, über die bekannten Suchverfahren im Unternehmensregister abrufen.
Vorsicht vor unlauteren Anbietern
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.
Soweit Sie Zahlungsaufforderungen für Abrufe von Unternehmensdaten über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (BRIS) erhalten, deren Absender (angeblich) die Europäische Kommission oder das Europäische Justizportal sein soll, handelt es sich um Betrug.
Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der derzeit hier bekannten unlauteren Anbieter finden Sie im Bundesanzeiger unter „So geht´s – Daten und Statistiken“.
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