Fragen & Antworten
Soweit auf dieser Seite Rechtsauffassungen dargelegt werden, weisen wir darauf hin, dass diese nicht bindend sind und letztlich die Gerichte zu entscheiden haben.
Wenn Sie auf unseren Seiten suchen, bewegen Sie sich aus Sicherheitsgründen in einer so genannten „Session“. Diese ist 30 Minuten gültig, wenn Sie keine weiteren Eingaben tätigen. Dies gilt auch für ein Lesezeichen, das Sie auf eine gefundene Veröffentlichung setzen. Möchten Sie Informationen an Dritte versenden, nutzen Sie bitte das entsprechende PDF-Dokument.
Sie können Suchergebnisse oder Dokumente über Ihren Browser drucken. Beim Drucken von Rechnungslegungsunterlagen empfiehlt es sich, im Druckmenü das Seitenlayout auf Querformat einzustellen.
Es steht eine HTML-Druckfunktion sowie i. d. R. ein PDF-Dokument (mit Ausnahme von ESEF/XHTML-Dokumenten und Registerbekanntmachungen) zur Verfügung.Um hinterlegte Jahresabschlussunterlagen zu kaufen, ist eine Registrierung und die Anmeldung auf der Plattform erforderlich. Die gewünschte Zahlungsart können Sie während des Zahlungsprozesses auswählen: Es steht sowohl die Zahlung per Kreditkarte als auch das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die Rechnung können Sie im Menü "Meine Daten – Aufträge & Abrufe – Abrufe Unternehmensregister" einsehen.
Ihr Dokumentenkorb wird 5 Tage gespeichert. Alle Dokumente, die Sie bis dahin nicht abgerufen und gespeichert haben, stehen Ihnen anschließend nicht mehr zur Verfügung.
Wenn die Dokumente von Ihnen abgerufen wurden, finden Sie - sofern Sie registriert und angemeldet sind - im Menü "Meine Daten - Aufträge & Abrufe - Abrufe Unternehmensregister" eine Übersicht Ihrer Abrufdaten. Hier können Sie nachvollziehen, welche Dokumente Sie zu welchem Zeitpunkt abgerufen haben. Außerdem wird Ihnen ein elektronischer Rechnungsbeleg (als PDF-Datei) zur Verfügung gestellt.
Sie müssen sich grundsätzlich nicht für die Nutzung des Unternehmensregisters registrieren.
Eine einmalige Registrierung ist nur erforderlich, wenn Sie
- hinterlegte Jahresabschlussunterlagen abrufen möchten,
- einen Antrag auf Beglaubigung eines Jahresabschlusses stellen möchten
- eine Speicherung des Dokumentenkorbs über das Sitzungsende hinaus wünschen,
- unbegrenzte Einsicht in Ihre Abrufdaten haben möchten,
- einen Auftrag an das Unternehmensregister und/oder den Bundesanzeiger übermitteln möchten (ist Ihr Unternehmen beim Registergericht eingetragen, halten Sie bitte Ihre Handelsregisterdaten – Registergericht, Registerart und Registernummer – bereit).
Weitere Informationen zum Thema "Registrierung" finden Sie auf der Publikations-Plattform unter "Wissenwertes - So geht´s - Registrieren / Identifizieren".
Hierfür steht Ihnen die Publikations-Plattform unter www.publikations-plattform.de zur Verfügung. Dort finden Sie im Bereich „Wissenswertes“ unter „So geht’s“ alle notwendigen Informationen.
Im Unternehmensregister bieten wir an, veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschlüsse elektronisch (als digital signiertes PDF-Dokument) oder in Papierform beglaubigen zu lassen.
Hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren. Wählen Sie - wenn Sie sich auf der Plattform angemeldet haben - die gewünschten Jahresabschlussunterlagen aus dem Unternehmensregister aus. Gehen Sie hierfür auf die Einzelveröffentlichung und wählen, ob Sie eine elektronische oder eine Papier-Beglaubigung wünschen. Das Dokument wird in den Dokumentenkorb gelegt. Sehen Sie dazu auch "So geht´s - Dokumentenkorb - Funktionalität".
Für Beglaubigungen von hinterlegten Jahresabschlussunterlagen gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie den hinterlegten Jahresabschluss in den Dokumentenkorb, rufen Sie dann den Dokumentenkorb auf und wählen Sie beim betreffenden Dokument für Papier-Beglaubigungen den Link "Beglaubigung hinzufügen" oder für elektronische Beglaubigungen den Link "eBelaubigung hinzufügen".
Nach Abschluss des Bezahlvorgangs wird der Antrag an die registerführende Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet. Bei elektronischer Beglaubigung wird Ihnen ein digital signiertes PDF-Dokument im Menü "Meine Daten" zur Verfügung gestellt. Eine Papierbeglaubigung wird per Post zugestellt. Die Kosten für eine Beglaubigung können Sie dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) entnehmen.
Ist der Jahresabschluss nicht im Unternehmensregister eingestellt, schicken Sie bitte eine E-Mail an support@unternehmensregister.de mit allen Angaben zum gewünschten Jahresabschluss und Ihren Kontaktdaten einschließlich einer Rechnungsinformation.
Apostille:
Wenn Sie einen beglaubigten Jahresabschluss z. B. zum Gebrauch im ausländischen Geschäftsverkehr benötigen, ist in vielen Fällen zusätzlich eine Apostille erforderlich.
Eine Apostille ist die vereinfachte Form der Legalisation (Bestätigung, dass die Unterschrift von der ausstellenden Person stammt) einer beglaubigten Urkunde. Als Urkunde ist der veröffentlichte oder hinterlegte Jahresabschluss zu sehen.
Bei Jahresabschlüssen ist die „ausstellende Person“ das Unternehmensregister, da es die Beglaubigungen vornimmt.
So beantragen Sie eine Apostille für einen Jahresabschluss:
Lassen Sie zuerst den veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschluss im Unternehmensregister im Papierformat beglaubigen und leiten Sie dann die beglaubigte Fassung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, weiter. Dort wird die Echtheit der Unterschrift des Unternehmensregisters geprüft und im Falle der Bestätigung die Apostille erteilt. Beachten Sie bitte die Hinweise zu „Apostillen und Endbeglaubigungen“ auf der Webseite des BfAA.
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