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Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Zugänglichmachung von Unternehmensdaten. Hier werden veröffentlichungspflichtige Daten über Unternehmen zentral zusammengeführt und für Interessenten elektronisch abrufbar bereitgestellt.
Alle Bereiche, auf die Sie im Unternehmensregister Zugriff haben, finden Sie unter So geht's – Suchen oder über die Suchfunktion.
Im Unternehmensregister werden die nach § 8b Abs. 3 Satz 1 HGB zur Einstellung übermittelten Daten, mit Ausnahme der zur dauerhaften Hinterlegung eingestellten Unterlagen, im Internet unmittelbar zugänglich gemacht. Hierzu zählen:
- Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte, die nach Handelsgesetzbuch, dem Publizitätsgesetz, dem Eisenbahnregulierungsgesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Entgelttransparenzgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch, dem Telekommunikationsgesetz, dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierhandelsgesetz offengelegt wurden
- Veröffentlichungen und sonstige der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellte Informationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz
- Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und dort eingereichte Dokumente sowie Registerbekanntmachungen
- Bekanntmachungen und Veröffentlichungen des § 8b Abs. 2 Nr. 5, 7 und 8 HGB aus dem Bundesanzeiger
- Mitteilungen über kapitalmarktrechtliche Veröffentlichungen
- Weitere Inhalte: Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte, Bekanntmachungen von Behörden nach Wertpapierhandelsgesetz und Vermögensanlagengesetz und im Aktionärsforum veröffentlichte Eintragungen
Informationen zu Beglaubigungen von veröffentlichten oder hinterlegten Jahresabschlüssen finden Sie im Bereich Fragen & Antworten.
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Montag - Freitag von 8:00 bis 18:30 Uhr, kostenlos aus dem deutschen Festnetz
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Bei Problemen finden Sie wertvolle Hinweise im Bereich Fragen & Antworten.